Bad Oeynhausen, den 15.08.2021
- Testungen zum Schuljahresbeginn -
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler der RSN!
Wir freuen uns alle auf das neue Schuljahr, das am Mittwoch, den 18.8.2021 wieder starten wird. Leider zwingt uns Corona mit den steigenden Infektionszahlen wieder zu den allseits bekannten Maßnahmen: Abstand halten, Hände waschen und Masken tragen (im Schulgebäude).
Auch Testungen werden wieder zweimal wöchentlich auf der Tagesordnung stehen. In der ersten Schulwoche am Mittwoch (18.8.2021) und am Freitag (20.8.2021).
Wir würden es jedoch sehr begrüßen, wenn viele von euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am Mittwoch schon getestet wären, sprich eine Bescheinigung über ein höchstens 48 Stunden altes Testergebnis einer offiziellen Teststation vorlegen könnten.
Wenn ihr oder auch Sie sich näher über die Bedingungen des neuen Schuljahres informieren wollen, können Sie dieses unter dem folgenden Link auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW tun:
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Viele Grüße
Käthe Heinis
2. Realschulkonrektorin
Bad Oeynhausen, den 15.05.2021
- FFP2-Masken Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln -
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Mit der Änderung der Coronaschutzverordnung vom 10. Mai 2021 müssen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2-Masken („Atemschutzmasken“ nach §3, Absatz 1a) getragen werden.
Das bedeutet für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, dass ihr im Schulbus FFP2-Masken tragen müsst. „Normale“ medizinische Masken reichen nicht aus.
Das bedeutet auch eine zusätzliche finanzielle Belastung von Familien. Um dem entgegenzuwirken und trotzdem die geforderten Hygienestandards einhalten zu können, bitte ich um Beachtung der folgenden Hinweise:
Viele Grüße
Käthe Heinis
kommissarische Schulleitung
Bad Oeynhausen, den 05.05.2021
- Bedingungen für Aussetzung der Testpflicht -
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Nach §1 Absatz 2f der Coronabetreuungsverordnung steht ein Immunisierungsnachweis einem negativem Testergebnis gleich (gültig ab 3. Mai 2021).
Wer also die Immunisierung nachweisen kann, muss in der Schule nicht getestet werden. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler und alle in der Schule tätigen Personen.
Wie kann man eine Immunisierung nachweisen?
Sollte einer der Punkte auf Ihr Kind zutreffen, informieren Sie bitte die Klassenleitung darüber und reichen den Immunisierungsnachweis ein.
Viele Grüße
Käthe Heinis
kommissarische Schulleitung
Bad Oeynhausen, den 04.05.2021
- Testpflicht -
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das Ministerium hat festgelegt, dass an Schulen für alle am Schulleben beteiligte Personen eine Testpflicht besteht. Schülerinnen und Schüler sollen sich zweimal in der Woche selbst testen oder müssen einen aktuellen, personalisierten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen. Schülerinnen und Schüler, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden vom Präsenzunterricht ausgeschlossen und haben auch keinen Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht.
Sollten Sie sich gegen eine Testung Ihres Kindes aussprechen, bitte ich um eine schriftliche Mitteilung.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin, da selbstverständlich alle unsere bekannten Hygieneregeln weiterhin beachtet werden müssen.
Käthe Heinis
kommissarische Schulleitung